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Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

1. Erhalt des Bußgeldbescheids 

Wenn Sie als Halter oder Fahrer eines Fahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen, wird Ihnen der Bußgeldbescheid per Post zugestellt. In vielen Fällen erhalten Sie zuvor einen Anhörungsbogen, in dem Sie sich zur Sache äußern können.

2. Hohe Fehlerquote bei Bußgeldbescheid 

Wussten Sie, dass rund 56 % aller Bußgeldbescheide Fehler enthalten? Diese können sich aus formalen Mängeln, fehlerhaften Messungen oder Verfahrens-fehlern ergeben. Eine juristische Prüfung kann oft dazu führen, dass Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote abgewendet werden.

3. Einspruchsfrist beachten

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie gemäß § 67 OWiG eine Frist von 14 Tagen, um schriftlich Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Eine rechtzeitige Reaktion ist entscheidend, da ein verspäteter Einspruch in der Regel nicht mehr möglich ist.