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Unsere kinderleichten AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Blitzer-Hero

§ 1 Bevollmächtigung
(1) Durch akzeptieren der vorliegenden AGBs bevollmächtigen Sie uns (Die Rechtsanwaltskanzlei des Rechtsanwalts Yalcin Geyhan, mit dem Namen Advocardo) Ihre Verteidigung im Bußgeldverfahren aufzunehmen und diese außergerichtlich und gerichtlich durchzuführen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Durch die Betätigung des Beauftragungsbuttons beauftragen Sie uns mit Ihrer Verteidigung. Dadurch bestätigen Sie also einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Wir nehmen den Vertrag durch Übersendung einer Bestätigung per E-Mail an.

(2) Sie verpflichten sich dazu vollständige und korrekte Angaben über Ihre Daten zu machen. Sollte Ihnen ein Fehler beim Eintippen Ihrer Daten unterlaufen, verpflichten Sie sich diesen unverzüglich per E-Mail an info@blitzer-hero.de zu korrigieren.

§ 3 Vergütungsvereinbarung
(1) Die Vergütung berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und erfolgt durchgehend transparent. Es werden keine kostenverursachenden Maßnahmen getroffen, ohne Sie im Vorfeld darüber zu informieren.

(2) Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, wird die Rechnung grundsätzlich an Ihre Rechtsschutzversicherung gestellt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen eine Rechnung über die Selbstbeteiligung stellen müssen, wenn Sie eine in Ihrem Rechtsschutzvertrag vereinbart haben.

§ 4 Pflicht zur Mitwirkung
(1) Sie verpflichten sich neben wahrheitsgemäßen Angaben auch zum weiteren Mitwirken. Insbesondere erklären Sie sich bereit von uns benötigte Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

(2) Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Niederlegung des Mandats führen.

§ 5 Widerrufsrecht
(1) Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen 14 Tage nach Abschluss des Vertrags den Vertrag zu widerrufen. Um den Vertrag zu widerrufen genügt eine E-Mail an info@blitzer-hero.de. Alternativ können Sie den Widerruf per Post erklären.
Dazu schicken Sie einen Brief mit dem Betreff Widerruf Blitzer-Hero an folgende Adresse:

Blitzer-Hero
Schlossstraße 115
12163 Berlin

(2) Der Vertrag kann nicht mehr widerrufen werden, wenn die Erfüllung bereits eingetreten ist. D.h die Bußgeldstelle den Bescheid bereits eingestellt hat.

§ 6 Beendigung des Vertrags

(1) Der Vertrag wird durch Erfüllung oder durch Mandatsniederlegung unsererseits beendet. Für den Fall einer Mandatsniederlegung muss eine Aussichtslosigkeit vorliegen. Ob diese Aussichtslosigkeit vorliegt, liegt im Ermessen unserer Rechtsanwälte.

(2) Sollten Sie Ihrer unter 5. festgelegten Pflicht zur Mitwirkung nicht nachkommen